Größenklassen nach § 267 HGB​

1. Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB; keine Prüfungspflicht)

  • Bilanzsumme kleiner als € 6.000.000
  • Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten kleiner als € 12.000.000
  • Im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer

2. Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB; Prüfungspflicht)

  • Bilanzsumme größer als € 6.000.000 und kleiner als € 20.000.000
  • Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten größer als € 12.000.000 und kleiner als € 40.000.000
  • Im Jahresdurchschnitt mehr als 50 aber weniger als 250 Arbeitnehmer

3. Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB; Prüfungspflicht)

  • Bilanzsumme größer als € 20.000.000
  • Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten größer als € 40.000.000
  • Im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer

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